Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.